FAQ


Was kostet der Winterdienst?

Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, denn die Preise sind abhängig davon wie groß die zu räumende Fläche ist, zu welchen Uhrzeiten geräumt werden soll ob es per Hand oder maschinell geräumt werden muss und weitere Faktoren spielen bei der Preisfindung eine große Rolle.


Gibt es eine Mindestgröße?

Nein, wir betreuen kleine Flächen genauso wie große Flächen wie bspw. Supermarkt Parkplätze und Industrieflächen.


Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten für den Winterdienst sind steuerlich absetzbar. Sie können 20 Prozent der reinen Arbeits-, Fahr- und Maschinenkosten (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer), maximal aber 4.000 Euro pro Jahr, als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen.


Wer haftet im Schadensfall?

Wir übernehmen die Verkehrssicherungspflicht und die Haftung für den gebuchten Zeitraum.


Muss ich mein Firmengelände Räumen und Streuen lassen?

Als Unternehmer und Grundstückseigentümer sind Sie gesetzlich zur Verkehrssicherungspflicht verpflichtet. Sie müssen Ihr Firmengelände, die Zufahrten, Parkplätze und Gehwege bei Schnee und Glätte räumen und streuen, damit Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten nicht zu Schaden kommen.


Wann muss im Winter geräumt oder gestreut werden?

In den meisten lokalen Satzungen im Landkreis Deggendorf wird ein Winterdienst Werktags von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und Sonn- und Feiertags von 08.00 – 20.00 Uhr für öffentliche Flächen vorgeschrieben.
Bei Firmenkunden kann es erforderlich sein das rund um die Uhr 24/7 geräumt werden muss, wenn beispielsweise im Mehrschichtbetrieb gearbeitet wird. Wir vereinbaren gerne die Räum- und Streuzeiten nach Ihren betrieblichen Anforderungen.


Ist der Winterdienst bei Dauer- oder extremem Schneefall im Einsatz?

Ja, bei anhaltendem Schneefall wird in regelmäßigen Abständen mehrmals täglich geräumt. Ebenso wird mehrmals gestreut bei anhaltender Glätte


Welche Streumittel werden verwendet?

Im öffentlichen Bereich richten wir uns nach den lokalen Vorschriften, die meisten Satzungen im Landkreis Deggendorf erlauben Streusalz nur bei extremer Glätte oder an gefährliche Stellen wie Treppen, Steigungen oder Brücken. Auf dem privaten Gelände von Firmen und Industrieobjekten kann Salz verwendet werden, sofern keine expliziten Umweltauflagen dies verbieten.
Als abstumpfende Streumittel verwenden wir Granitedelsplitt in der Körnung 2-5mm und 5-8mm.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch salzfreie Auftaumittel an.


Ist der Winterdienst auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen verfügbar?

Ja, wir richten uns nach den Bedürfnissen unsere Kunden und stehen bei Bedarf rund um die Uhr 24/7 zu Verfügung. Schnee und Eis richtet sich nicht nach Arbeitszeiten. Firmen im Schichtbetrieb brauchen auch Nachts geräumte und gestreute Flächen sowie sichere Fahrwege und Zufahrten.


Bieten Sie Winterdienst für Privatkunden an?

Derzeit bieten wir nur in Hengersberg den Winterdienst für private Kunden an.


Andere Städte und Gemeinden im Landkreis Deggendorf: